Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug des Mieters

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.10.2012, AZ.: XIII ZR 107/12, entschieden, dass eine ordentliche Kündigung nach § 573 II Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzug des Mieters erfolgen kann, ohne dass die für eine fristlose Kündigung nach § 543 II Satz 1 Nr. 3 BGB (mehr als zwei Monatsmieten) erforderlichen Mietrückstände erreicht sein müssen. Nach Ansicht des BGH besteht [...]