Urlaub zu vererben

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, AZ: 9 AZR 45/16, erbt eine Ehefrau den Urlaubsabgeltungsanspruch ihres verstorbenen Mannes, den er nicht mehr selbst nehmen konnte, da er vorher verstorben ist. Insofern wird diese Vergütung Teil der Erbmasse. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marion Herlitze jederzeit gerne zur Verfügung.