Das IT-Recht fasst das Recht der elektronischen Datenverarbeitung zusammen. Gesetzlich definiert ist dieser Rechtsbereich in Deutschland nicht. Als Teilbereiche des IT-Rechts existieren unter anderem das Multimedia- und das Internetrecht.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Schutz / Abwehr vor Abmahnungen
- Rechtssichere Gestaltung von Onlineshops
- Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen
- Anpassung / Neugestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) via Onlineshops vertriebener Waren / Dienstleistungen
- Erstellung / Überprüfung von IT-Verträgen
- Rückabwicklung per Internet geschlossener Verträge
- Bei Problemen mit dem Internet- / Handyprovider
- Abofallen
- Abwehr unzulässiger Äußerungen im Internetz zum Schutz des Persönlichkeitsrechts