Rechtsanwälte Regensburg - Rechtsanwaltskanzlei Weinelt & Collegen

Compliance

Compliance (Regelkonformität) bezeichnet innerhalb von Konzernen und Unternehmen die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien auf der einen Seite, zum zweiten, die Befolgung von freiwilligen (unternehmensinternen) Kodizes. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung dieser Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen, wird unternehmensintern als Compliance Management System bezeichnet.

Heutzutage kann es sich kein noch so kleines Unternehmen erlauben, das Thema Compliance gänzlich unter den Tisch fallen zu lassen. Die Bedeutung dieses Themenbereichs wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zukünftig noch drastisch zunehmen.

Essentiell in diesem Rahmen ist die Schaffung dreier Ebenen:

  • 1. Ebene: Erschaffung einer Compliancestruktur
  • 2. Ebene: Installation entsprechender Überwachungsmaßnahmen
  • 3. Ebene: Instrumentarien zur Ahnung etwaiger Verstöße

Gerne stehen wir Ihnen – auch kurzfristig – für ein Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Analyse der bereits bestehenden Compliancestrukturen mit anschließender Optimierung
  • Neuerstellung eines individuell an das jeweilige Unternehmen angepassten Konzepts, das die Einhaltung sowohl der gesetzlichen, als auch die unternehmensinternen Regelungen, sicherstellt
  • Maßnahmen, durch die die Mitarbeiter sensibilisiert werden, um damit die rasche Einhaltung der Regelungen innerhalb des Unternehmens zu forcieren
  • Installation eines effektiven Kontrollorgans
  • Erarbeitung eines Sanktionskatalogs, der unter anderem die gesamte Bandbreite arbeitsrechtlicher Sanktionen beinhalten kann