Nachbesserungsverlangen ist kein Verzicht auf die vereinbarte Beschaffenheit einer Fabrikneuheit eines Neuwagens.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 06.02.2013 entschieden, dass sich ein Käufer eines Neuwagens, wenn er Mängel hat, grundsätzlich zunächst Nachbesserung verlangen kann, ohne dass er sich danach nicht mehr auf die fehlende Fabrikneuheit des Fahrzeuges berufen könnte. Im entschiedenen Fall hat ein Autovertragshändler einen Neuwagen, welcher individuell vom Kläger bestellt wurde, mit Mängeln [...]